Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Beschlussfassung über Haushaltsplan und Jahresrechnung, der Abschluss von Verträgen, die Beratung und Beschlussfassung von durchzuführenden Baumaßnahmen, Anschaffungen und Reparaturen.
Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Die Aufgabe des Kirchenpflegers besteht vor allem in der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens.